Elterngeld Antrag Bochum PDF


Der Elterngeld Antrag in Bochum wird verwendet, um finanzielle Unterstützung für Eltern in Anspruch zu nehmen, die sich nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen möchten.

Das Elterngeld soll Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten zu betreuen und zu versorgen, ohne dabei auf ein Einkommen verzichten zu müssen.

Mit dem Elterngeld Antrag in Bochum können Eltern die notwendigen Informationen und Unterlagen einreichen, um die Höhe des Elterngeldes zu berechnen und beantragen zu können.

FAQS

FAQS

1. Wo finde ich das Formular für den Elterngeldantrag in Bochum und welche Unterlagen muss ich zur Antragsstellung beifügen?

Bezugsquelle des Formulars

In Bochum können Sie das Formular für den Elterngeldantrag über die offizielle Website der Stadt Bochum herunterladen. Alternativ bietet auch die Website des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechende Formulare an. Des Weiteren ist es möglich, das Formular direkt beim zuständigen Jugendamt oder bei der Elterngeldstelle in Bochum zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragsstellung müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, um den Anspruch auf Elterngeld zu prüfen und zu berechnen. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder eine ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin.
  • Einkommensnachweise: Kopien der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, sofern Sie angestellt sind. Bei Selbstständigen die Einkommensteuererklärung oder BWA der letzten zwei Jahre.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
  • Bei Beamten: eine Dienstbescheinigung.
  • Nachweis über bestehenden Mutterschutz und ggf. Bescheinigungen über vorzeitige Arbeitsaufnahme nach der Geburt.

Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente vollständig und gut lesbar sind, um Verzögerungen beim Antragsprozess zu vermeiden.


2. Wie berechne ich die Höhe des Elterngeldes, das ich in Bochum beantragen kann, und wie beeinflussen Einkommensänderungen nach der Geburt des Kindes diesen Betrag?

Berechnung des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird primär anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, das der betreuende Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bezogen hat. Es beträgt in der Regel zwischen 65% und 67% dieses Durchschnittseinkommens, je nach dessen Höhe, mit einem Minimum von 300 Euro und einem Maximum von 1800 Euro pro Monat.

Auswirkungen von Einkommensänderungen

Einkommensänderungen nach der Geburt des Kindes können sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirken, insbesondere wenn Sie nach Geburt des Kindes teilweise weiterarbeiten. Der zusätzlich verdiente Betrag wird teilweise auf das Elterngeld angerechnet. Dabei gibt es Freibeträge, deren genaue Höhe Sie am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle erfragen.


3. Gibt es Besonderheiten beim Ausfüllen des Elterngeldantrags in Bochum für Selbstständige oder Freiberufler?

Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler müssen beim Ausfüllen des Elterngeldantrags in Bochum besonderes Augenmerk auf die Einkommensnachweise legen. Hierbei gilt folgendes:

  • Es werden Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre benötigt.
  • Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) kann erforderlich sein, um die Einkünfte genauer zu spezifizieren.
  • Bei Schwankungen im Einkommen sollte eine plausible Erläuterung beigefügt werden.

Des Weiteren ist es wichtig, den genauen Umfang der fortgesetzten Tätigkeit während der Bezugszeit des Elterngeldes genau anzugeben, da dies Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben kann.


4. Was sind die wichtigsten Fristen, die ich beim Einreichen des Elterngeldantrags in Bochum beachten muss?

Wichtige Fristen

Der Elterngeldantrag sollte idealerweise innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden, um eine rückwirkende Zahlung ab dem Geburtsmonat nicht zu verlieren. Jedoch können Elterngeldanträge in Bochum bis zum Ende des zwölften Lebensmonats des Kindes eingereichert werden, allerdings dann nur für zukünftige Monate.


5. Wie funktioniert der Prozess, wenn ich nach der Antragsstellung Änderungen vornehmen muss oder zusätzliche Dokumente nachreichen möchte?

Änderungen und Nachreichungen von Dokumenten

Sollten Sie nach bereits erfolgter Antragsstellung Änderungen vornehmen müssen oder zusätzliche Dokumente nachreichen wollen, können Sie dies durch einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle in Bochum tun. Geben Sie dabei klar Ihren Namen, das Geburtsdatum Ihres Kindes und Ihre Antrags- bzw. Aktennummer an und fügen Sie die entsprechenden neuen Dokumente oder Informationen zu Ihrem Antrag bei.

Für Änderungen, wie zum Beispiel das Einkommen betreffend oder Änderungen in der Betreuungskonstellation, is


Anforderungen

1. Wohnsitz in Bochum

2. Geburtsurkunde des Kindes

3. Personalausweis oder Reisepass der Antragssteller

4. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

5. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zeitraum der Elternzeit

6. Nachweis über die bisherige Betreuungssituation des Kindes

7. Nachweis über den Bezug von Mutterschafts- oder Elternzeitgeld

8. Bankverbindung für die Auszahlung des Elterngeldes

9. Unterlagen zur Rentenversicherung, falls erforderlich

10. Formular „Antrag auf Elterngeld“ korrekt ausgefüllt und unterschrieben



 

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Verfasser:  Corinna Steiner
Rezensent:  Caspar Moll
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