1. Name und Anschrift des Antragstellers: Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen und seine aktuelle Anschrift angeben, damit die Auskunft korrekt zugesandt werden kann.
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Antragstellers: Zusätzlich zur Anschrift müssen auch das Geburtsdatum und der Geburtsort des Antragstellers angegeben werden, um die Identität eindeutig zu überprüfen.
3. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses: Zur weiteren Sicherheit muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers beigefügt werden.
4. Begründung für den Antrag: Der Antragsteller muss angeben, aus welchem Grund er eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister benötigt, z.B. für eine bevorstehende MPU.
5. Unterschrift des Antragstellers: Der Antrag muss eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben werden, um die Echtheit zu bestätigen.
6. Bezahlung der Gebühr: Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss die entsprechende Gebühr entrichten, bevor der Antrag bearbeitet wird.
7. Zustimmung zur Datenverarbeitung: Der Antragsteller muss sein Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister geben.
8. Angabe des gewünschten Auskunftsumfangs: Der Antragsteller muss angeben, welche Informationen er aus dem Fahreignungsregister erhalten möchte, z.B. nur den aktuellen Punktestand oder eine vollständige Auskunft.
9. Frist für die Bearbeitung des Antrags: Der Antragsteller kann eine Frist für die Bearbeitung seines Antrags angeben, falls die Auskunft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
10. Kontaktdaten für Rückfragen: Der Antragsteller sollte seine Kontaktdaten angeben, damit das Bundesamt für Justiz ihn bei Rückfragen erreichen kann.