1. Mindestalter: Der Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Antrag auf Einbürgerung in Dortmund stellen zu können.
2. Aufenthaltsdauer: Der Antragsteller muss mindestens 8 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, davon mindestens 6 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis.
3. Sprachkenntnisse: Der Antragsteller muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, z.B. durch den erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses oder durch ein Sprachzertifikat.
4. Integration: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in die deutsche Gesellschaft integriert ist, z.B. durch die Teilnahme an Integrationskursen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder den Nachweis einer Arbeitsstelle.
5. Finanzielle Sicherheit: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie eigenständig bestreiten kann, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
6. Keine Vorstrafen: Der Antragsteller darf keine Vorstrafen haben und muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das seine Unbescholtenheit bestätigt.
7. Staatsangehörigkeit: Der Antragsteller darf nicht doppeltstaatlich sein und muss im Falle einer erfolgreichen Einbürgerung ggf. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
8. Eidesstattliche Erklärung: Der Antragsteller muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er die Werte und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anerkennt und respektiert.
9. Zustimmung der Familie: Falls der Antragsteller verheiratet ist oder minderjährige Kinder hat, müssen diese der Einbürgerung zustimmen.
10. Gebühren: Der Antragsteller muss die entsprechenden Gebühren für den Einbürgerungsantrag entrichten, deren Höhe je nach individueller Situation variieren kann.