1. Begründung des Schulwechsels: Der Antragsteller muss eine ausführliche Begründung für den Schulwechsel angeben, z.B. aufgrund eines Umzugs, Mobbing oder besonderen schulischen Anforderungen.
2. Aktueller Leistungsstand: Es wird erwartet, dass der Antragsteller Angaben zum aktuellen Leistungsstand macht, z.B. letztes Zeugnis, Noten und Lehrerempfehlungen.
3. Wahl der neuen Schule: Der Antragsteller muss die gewünschte Zielschule angeben und erklären, warum diese Schule die passende Wahl ist.
4. Einverständniserklärung der Eltern: Falls der Antragsteller minderjährig ist, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung für den Schulwechsel abgeben.
5. Schulische Entwicklungsgespräche: Informationen zu bisherigen schulischen Entwicklungsgesprächen und möglichen Empfehlungen der Lehrkräfte müssen im Antrag enthalten sein.
6. Besondere Förderbedarfe: Falls der Antragsteller besondere Förderbedarfe hat, z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf, müssen diese im Antrag angegeben werden.
7. Gewünschter Schulwechseltermin: Der Antragsteller sollte den gewünschten Zeitpunkt für den Schulwechsel angeben, z.B. zum nächsten Schulhalbjahr.
8. Kontaktinformationen: Aktuelle Kontaktinformationen des Antragstellers bzw. der Erziehungsberechtigten müssen im Antrag enthalten sein.
9. Dokumentation des bisherigen schulischen Werdegangs: Falls vorhanden, können zusätzliche Unterlagen wie Zeugnisse, Bescheinigungen oder Gutachten über den bisherigen schulischen Werdegang beigelegt werden.
10. Unterschrift des Antragstellers bzw. der Erziehungsberechtigten: Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, um gültig zu sein.